Beitragsordnung
Nach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.09.2021 gilt bis auf weiteres die vorliegende
Gebührenordnung.
§ 1 Mitgliedsbeiträge
(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €.
Mitglieder erhalten dafür eine Quittung.
(2) Mitgliedsbeiträge, die über den Mindestbeitrag von 20 € hinausgehen, werden gern
entgegengenommen. Die Mitglieder erhalten über den Zusatzbetrag eine Spendenquittung.
(3) Erhöhungen des Mitgliedsbeitrags kann satzungsgemäß nur die Mitgliederversammlung
beschließen. Die Mitglieder werden in diesem Fall darüber informiert.
(4) Mitgliedsbeiträge können als Barzahlung, Einzelüberweisung, Dauerauftrag oder über ein SEPA-
Lastschriftverfahren dem Verein zukommen.
§ 2 Geldtransfer
(1) Der Jahresbeitrag ist im Laufe des Jahres, spätestens aber bis Oktober des laufenden Jahres zu
entrichten.
(2) Mitgliedsbeiträge oder Spenden werden auf folgendes Konto überwiesen:
Bank: Deutsche Skatbank
IBAN: DE55 8306 5408 0005 2842 95
BIC: GENO DEF1 SLR
(3) Beim Verwendungszweck werden folgende Informationen angeben:
Jahresbeitrag: Beitrag20xx (laufendes Jahr), Nachname, Vorname
Spende: Spende, Nachname, Vorname§ 3 Geld- und Sachspenden von Nichtmitgliedern
Sollten Personen oder juristische Personen, die keine Mitglieder sind, spenden, bittet der Verein um
vorherige Kontaktaufnahme, um eine Spendenquittung zu adressieren. Gleiches gilt für
Sachmittelzuwendungen.
§ 4 Fehlende Mitgliedsbeiträge
(1) Mitglieder mit säumigen Mitgliedsbeiträgen werden gemahnt. Bei einem Rückstand der Beiträge
von mehr als zwei Jahren erlischt die Mitgliedschaft im Verein. Darüber wird das ehemalige Mitglied
informiert.