Beitragsordnung
BeitragsordnungNach Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.09.2021 gilt bis auf weiteres die vorliegendeGebührenordnung.§ 1 Mitgliedsbeiträge(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 20 €.Mitglieder erhalten dafür eine Quittung.(2) Mitgliedsbeiträge, die über den Mindestbeitrag von 20 € hinausgehen, werden gernentgegengenommen. Die Mitglieder erhalten über den Zusatzbetrag eine Spendenquittung.(3) Erhöhungen des Mitgliedsbeitrags kann satzungsgemäß nur die Mitgliederversammlungbeschließen. Die Mitglieder werden in diesem Fall darüber informiert.(4) Mitgliedsbeiträge können als Barzahlung, Einzelüberweisung, Dauerauftrag oder über ein SEPA-Lastschriftverfahren dem Verein zukommen.§ 2 Geldtransfer(1) Der Jahresbeitrag ist im Laufe des Jahres, spätestens aber bis Oktober des laufenden Jahres zuentrichten.(2) Mitgliedsbeiträge oder Spenden werden auf folgendes Konto überwiesen:Bank: Deutsche SkatbankIBAN: DE55 8306 5408 0005 2842 95BIC: GENO DEF1 SLR(3) Beim Verwendungszweck werden folgende Informationen angeben:Jahresbeitrag: Beitrag20xx (laufendes Jahr), Nachname, VornameSpende: Spende, Nachname, Vorname§ 3 Geld- und Sachspenden von NichtmitgliedernSollten Personen oder juristische Personen, die keine Mitglieder sind, spenden, bittet der Verein umvorherige Kontaktaufnahme, um eine Spendenquittung zu adressieren. Gleiches gilt fürSachmittelzuwendungen.§ 4 Fehlende Mitgliedsbeiträge(1) Mitglieder mit säumigen Mitgliedsbeiträgen werden gemahnt. Bei...